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Freispruch

Im Prozess gegen einen Osnabrücker Polizisten wurde das Urteil gefällt: Freispruch.Zuvor hatte der 28jährige Polizeibeamte “zutiefst bedauert, dass der Sprayer bei dem Einsatz schwere Gesichtsverletzungen erlitten habe” Angeblich sei der Verdächtige sei bei seiner Flucht ohne Fremdeinwirkung gestolpert und anschließend unglücklich auf die Gleise gestürzt. Bei dem “unglücklichen” Sturz erlitt der Graffitisprayer mehrere Knochenbrüche im Kiefer und leidet nach einer Operation an einer Gesichtslähmung.

Der angeklagte Beamte bestritt damit, denheute 27-jährigen Graffitisprayer nach einer wilden Verfolgungsjagd über eine Eisenbahnanlage mehrmals heftig mit dem Kopf ins Schotterbett gestoßen zu haben. Zwei weitere Polizisten, die das Gericht als Zeugen geladen hatte, verweigerten die Aussage.

…unten der Artikel zum finalen Urteil, heilige Justizia…

Freispruch für Osnabrücker Polizisten

Ein 28-jähriger Osnabrücker Streifenpolizist, der sich seit Montag vor dem Osnabrücker Amtsgericht verantworten musste, ist am Nachmittag freigesprochen worden. Der Tatvorwurf der Körperverletzung im Amt sei dem Angeklagten nicht nachzuweisen gewesen, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. “Es gilt der Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten.”

Der Polizist war angeklagt gewesen, einen heute 27-jährigen Graffitisprayer nach einer wilden Verfolgungsjagd über eine Eisenbahnanlage mehrmals heftig mit dem Kopf ins Schotterbett gestoßen zu haben. Der Student trug schwere Gesichtsverletzungen davon.

Sowohl der Verteidiger des Angeklagten als auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatten in ihren Plädoyers Freispruch gefordert.

Der Rechtsanwalt des Geschädigten, der als Nebenkläger am Prozess teilnahm, verlangte hingegen eine Verurteilung, ohne in seinem Plädoyer ein konkretes Strafmaß zu nennen.

Er warf Polizei und Staatsanwaltschaft vor, dass sie noch nicht einmal die Möglichkeit einer Straftat hätten prüfen wollen. Er habe noch nie erlebt, dass “so lieblos und desinteressiert ermittelt” worden sei.

Der angeklagte Beamte betonte in seinem Schlusswort, dass er dem Geschädigten “alles, alles Gute” wünsche und seine Verletzungen bedauere. Er habe den Graffitisprayer aber nicht geschlagen oder anderweitig misshandelt. Wenn er damals gesehen hätte, dass andere Polizeibeamte gewalttätig geworden wären, hätte er sofort eingriffen.

Die Anklageerhebung gegen den Polizisten war von der Osnabrücker Staatsanwaltschaft zunächst abgelehnt worden. Erst durch eine Verfügung des Oberlandesgerichts Oldenburg kam es doch noch zu einer Anklage.

Quelle: Neue-Oz.de